Amtsgericht soll für 250 000 Euro sicherer werden
Teure Technik. Umbau beginnt Ende September, Fertigstellung Ende des Jahres. Künftig separater Ein- und Ausgang

PLETTENBERG Für die stolze Summe von 250 000 Euro soll in den nächsten Monaten das Plettenberger Amtsgericht mit Sitz An der Lohmühle umgebaut und nach einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung den neuesten Sicherheitsstandards angepasst werden. Betroffen sind sämtliche Gerichtsgebäude in Nordrhein-Westfalen, auch das Landgericht in Hagen.

In Plettenberg laufen jetzt schon erste Vorbereitungen. Der bisherige Haupteingang ist bereits geschlossen. Besucher gelangen in diesen Tagen über einen Seiteneingang am Besucherparkplatz in das Gebäude. Die Hauptarbeiten beginnen nach Auskunft von Jörg Fallmeier, Sprecher des für das Projekt zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetriebes in Soest, Ende nächsten Monats. Mit der Fertigstellung rechnet man Ende des Jahres. In den Baumonaten soll der Gerichtsbetrieb in gewohnter Form weiterlaufen.

Die finanziellen Mittel stellt das Justizministerium NRW bereit. Vor allem die neue Technik im Eingangsbereich mache sich in der Investitionssumme bemerkbar, eklärte Jörg Fallmeier. Zunächst muss ein Teil der Außenwand an der Seite zur Buchhandlung Plettendorff aufgebrochen werden, denn das Amtsgericht enthält im Zuge der Baumaßnahme einen separaten Ein- und Ausgang. Der Weg ins Gebäude führt für die Besucher künftig durch einen Detektorrahmen. Taschen, Geldbörsen und alle anderen Gegenstände müssen - wie am Flughafen - auf ein Band gelegt werden. Sie werden per Röntgenstrahlung durchleuchtet.

Neben schusssicherer Verglasung sollen Kameras im Bereich der Sicherheitsschleuse angebracht werden. Um Wartende vor Regen, Schnee und Hagel zu schützen, möchte man den Eingangsbereich mit einem Vordach versehen. Eintreten dürfen Besucher nur noch einzeln. Das gleiche gilt beim Verlassen des Gerichts durch eine "Drehtrommel" wie man sie von Kaufhäusern oder Banken kennt. Der Behinderteneingang befindet sich, weil die Treppenanlage bestehen bleibt, weiterhin an der Rückseite des Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht.

1880 erhielt das Gericht die Bezeichnung Amtsgericht. Bis 1900 war es in gemieteten Räumen des Plettenberger Rathauses, später Haus Klumpe an der heutigen Bahnhofstraße untergebracht. 1898 stellte der Königliche Regierungsbaumeister Wieprecht schließlich den Bauantrag für den Neubau eines "Geschäfts- und Gefängnisgebäudes" an der Herscheider Straße. Das Grundstück hatte die Evangelische Kirchengemeinde erworben. 1900 erfolgte schlussendlich die Einweihung des neuen Amtsgerichtes. pw


Quelle: Heimatblätter des mittleren Lennegebietes, 5. Jahrgang, Nr. 22, Werdohl, Ende Dezember 1928, S.86 u. 87

Von den Richtern hiesiger Gegend
zur Zeit des Mittelalters

Von den Richtern hiesiger Gegend zur Zeit des Mittelalters Unsere mittelalterlichen Vorfahren lebten im ganzen in viel einfacheren Verhältnissen als wir, aber ihr Gerichtswesen übertraf das heutige durch Vielgestaltigkeit. Entsprechend den vielen ziemlich selbständigen Herrschaften, deren Besitzungen selten scharf voneinander getrennt waren, vielmehr meistens teilweise innerhalb anderer zerstreut lagen, gab es auch verschiedene Gerichte.
In der märkischen Gemeinde Herscheid bestand neben dem gräflichen Gogericht nach den Äußerungen des Herzogs Wilhelm von Berg seit etwa 1345 noch ein Gericht für die innerhalb des Kirchspiels wohnenden bergischen Leute. Außerdem wurden in Herscheid noch Freigerichts-Sitzungen gehalten, und die an das Severinsstift in Köln abgabepflichtigen Bauern gehörtenunter das Blintroper Hofesgericht.

Die Vorstufe der heutigen Amtsgerichte sind die Gogerichte. Nach dem Verschwinden der Frei- und Femgerichte unterstanden fast alle Menschen den Gogerichten. Die Hofesgerichte galten von je her als niedere Gerichte. Über die Gogerichte zu Herscheid, Plettenberg und Neuenrade sind noch einige Nachrichten vorhanden; es sind von ihnen vollzogene Übertragungen, Verzichtsleistungen und Bekundungen, ferner Anstellungsurkunden einiger Richter und Angaben über deren Einkommensverhältnisse.

Die Gogerichte waren Lehen des Reiches. Die Gografen galten als Vertreter des Herzogs und empfingen von ihm das Richtschwert. Wurde das herzogliche Geleit verletzt, so musste der Gograf mit der waffenfähigen Mannschaft seines Bezirkes die Übeltäter verfolgen.

Mit der Erhebung Plettenbergs zur Stadt 1397 erhielt der Ort ein eigenes Stadtgericht, in dem aber Bürgermeister und Rat nur die niedere Gerichtsbarkeit und dazu noch in Abhängigkeit von dem Drosten ausübten. Damit stieg das Plettenberger Gogericht allmählich zum Range eines höheren Gerichtes empor; darum bezeichneten im 16. Jahrhundert die Richter Brunsten und Hoittecke das Plettenberger Gericht als "Hochgericht". Diese Stellung vermochte es aber im Laufe der Zeiten nicht zu behaupten, vielmehr musste der Richter von den Hoeven 1704 einen Entscheid entgegennehmen, nach dem von Plettenberg nach Lüdenscheid appelliert werden durfte.

Über den Ort der Gerichtsverhandlungen beurkundete 1521 Johann Greve, Richter zu Herschede, "dat ich op hudigen Dag ein Gerichte gehegt und bekledet hadde binnen Herschede up gewöhnlich dynkhaftiger Pflichtstede, mit bespannter Bank und mit Ordel und Rechte, so des Gerichtes Gewohnheit und Rechte ist." Als Dingstelle diente in der Regel die alte Malstätte. In Plettenberg tagte es 1427 "up dem Kerkhove tho Plettenbracht vor der Kercken". Dass man für die Gemeinde Plettenberg den Kirchplatz als die alte Mal- und Dingstätte betrachten darf, kann wohl aus einer Vermögens-Auseinandersetzung im Jahre 1311 geschlossen werden, die zwischen Hermann von Ole und der Witwe seines Bruders neben deren Sohn in der Kirche zu Plettenberg und nicht in einem Privathause stattfand.

Im Gerichtsverfahren standen dem Richter zur Seite ein "beeideter Gerichtsfrohne" und ein Schreiber. Über sein Verfahren im Gericht äußerte sich der Plettenberger Richter Tilman Brunsten 1526.
Er ließ die Zeugen noch mit ihrem Vorsprecher "uitgain, sich beraden, dann wiederkommen" und ihre Aussagen machen...

Als Richter in Plettenberg waren angestellt:

1338 Heinrich von Plettenberg
1400 Hartloef
1508 und
1512 Jacob Malthan dey Junge
1526 Tilman Brunsten
1548 Philipp Hoittecke, der sich als "itzo Bewahrer des Hochgerichts zu Plettenberg" bezeichnete.
1555 und
1573 Johan Baukelmann
1580-1610 Dietherich Eßelen, dessen Nachfolger sein Sohn und Enkel waren.
1654 Henrich Eßelen
1664 Fridag Diderich Eßelen
1771 Richter Overbeck


Baugenehmigung in zwei Tagen erteilt


Der Königliche Regierungsbaumeister Wieprecht bat mit Schreiben vom 4. Mai 1898 " an das Bürgermeisteramt, für den Neubau "eines amtsgerichtlichen Geschäfts- und Gefängnigebäudes" doch bitte "die ortspolizeiliche Genehmigung für die Ausführung des Baues erteilen zu wollen". Das Schreiben vom 4. Mai ging am 7. Mai beim Bürgermeister ein. Zwei Tage später, am 9. Mai 1898, war die Baugenehmigung erteilt.


Quelle: Internet-Seite des Amtsgerichts Plettenberg im November 2005


Das Amtsgericht Plettenberg um 1903

Im sogenannten "Freiheitsbrief" von 1397 wurde Plettenberg schon eine eigene Gerichtsbarkeit bestätigt, sowie das Gericht zu Plettenberg erstmalig erwähnt. Ebenfalls wurde ein landesherrlicher Richter - namens Hartloef - genannt. Das hiesige Richteramt nahm in den Jahren 1580 - 1610 Dietrich Esselen wahr, dem sein Sohn Dr. Heinrich Esselen folgte. Dieser machte sich während der langen Kriegszeit um das Amt Plettenberg recht verdient. Wenn infolge von Exekutionen Menschen und Vieh weggeschleppt und in Arrest gebracht wurden und der Droste sich nicht hinreichend darum 
kümmerte, dann nahm sich Dr. Heinrich Esselen im Verein mit seinen Brüdern und 
Schwägern der Drangsalierten erfolgreich an, schoss sogar ansehnliche Geldsummen vor.

Er hinterließ ein solch gutes Andenken, dass die Vorsteher und Eingesessenen des Amtes und Hochgerichts Plettenberg darum baten, der Kurfürst möge doch den ältesten Sohn des verstorbenen Richters zu seinem Nachfolger ernennen. Sie versicherten, dieser habe das 21. Lebensjahr erreicht, in dem studio juris einen guten Progress getan, sonst sei auch eine gute Natur an ihm verspührt, dass er in seines Vaters Fußstapfen treten werde. Er hatte damals  schon fast drei Jahre in Herborn und Duisburg studiert. Der Große Kurfürst übertrug dem jungen Freitag Dietherich Esselen auch die Richterstelle, die er bis 1693 verwaltet hat. Durchziehenden Truppen wusste er mit Klugheit und Festigkeit entgegen zu treten, wodurch die ihm unterstellte Bevölkerung von unberechtigten Einquartierungen und Lasten verschont blieb.

In einem Bericht über das Justizwesen in Plettenberg vom 17. August 1714 heißt es: "Zu dem königlichen Amtsgericht gehören 9 Bauernschaften. In einem Turm der Stadtmauer unter der Erde ist das Gefängnis für die hart Criminellen, worinnen sie von oben herunter durch ein Loch gelassen werden. Oben im Turm werden diejenigen gesetzet, welche leidlich zu tractieren. Advocati sind hier zwei, der Dr. jur. Christoph Dietrich Homberg und eben gemeldter Lic. Von den Hoefen, des Richters Bruder, beide sind sonst nicht ungeschickte Leute."

Bei der Neueinteilung der Gerichtsbezirke im Jahre 1763 erhielt das Gericht zu Plettenberg eine Ausnahmestellung, indem es in seiner bisherigen Form bestehen blieb. 1769 beabsichtigte die Regierung, den Gerichtsbezirk Plettenberg einem der Landgerichte Lüdenscheid oder Altena anzugliedern. Dagegen setzten sich aber der Magistrat der Stadt und die Vorsteher des Amtes zur Wehr. Der mit der genauen Untersuchung der Verhältnisse beauftragten Richter Pütter zu Hagen entschied, Plettenberg müsse sein Gericht behalten. Es sei zu weit von Lüdenscheid und Altena entfernt und dazu vom Kölnischen umschlossen, weshalb es nicht selten zu Grenzstreitigkeiten komme.

Eine Vereinigung des Stadt- und Landgerichtes Plettenberg mit dem zu Altena fand am 05.Mai 1820 statt.
Am 26.Januar 1822 holten die Herren Nölle und Bauckhage zu Pasel die Plettenberger Gerichtsakten auf einem zweispännigen Wagen von Altena nach Plettenberg zurück.
Seit 1862 sind Schiedsmänner in Plettenberg tätig.
Im Jahre 1879 erhielt das Plettenberger Gericht die Bezeichnung "Amtsgericht".
Bis 1900 war es in gemieteten Räumen des Plettenberger Rathauses (später Haus Klumpe, Wilhelmstraße - heute Bahnhofstraße) untergebracht.

Das Plettenberger Rathaus errichtet um 1828.  

      

        
Am 04.Mai 1898 stellt der Königliche Regierungsbaumeister Wieprecht den Bauantrag für den Neubau eines "Geschäfts- und Gefängnisgebäudes" an der Herscheider Straße, auf einem im Oktober 1895 von der evangelischen. Kirchengemeinde erworbenen Grundstück.

Der Bauantrag wurde am 09.Mai 1898 genehmigt und es wurde sogleich mit dem Bau des Gebäudes begonnen.

                                        

Im Jahre 1900 erfolgte die Einweihung des neuen Amtsgerichtsgebäudes an der 
Herscheider Straße.

Hier wirkten u.a. Amtsgerichtsrat Hiddemann (1884 - 1910) und nach dem 2. Weltkrieg 
Herr Oberamtsrichter Schrader und Amtsgerichtsrat Dr. Hennig.

Der Arbeiteraufruhr kostete im November 1923 
drei Menschenleben. Es war der Versuch 
einer Gruppe von Plettenberger Arbeitern, aus 
dem Gefängnis des Amtsgerichts, einige 
inhaftierte "Plünderer" zu befreien.

 

                          Das Plettenberger Amtsgericht um 1956 

 

     

                            Das Plettenberger Amtsgericht im Jahre 2004

Direktoren
Hans-Peter Rosenfeld    (1974 - 30.04.1998)
Lothar Leonhardt           (01.05.1998 - 30.04.1999 kommissarisch)
Thomas Zimmermann    (01.05.1999 - 31.07.2002) 
Lothar Leonhardt           (01.08.2002 - )

Herzlichen Dank dem Stadtarchiv der Stadt Plettenberg, das uns diese Informationen und die Bilder zur Verfügung gestellt hat.


Quelle: Beiträge zur Geschichte Plettenbergs von P. D. Frommann, vom 30. April 1953, S.35 ff.

Vom Gerichtswesen

Juristen aus dem Geschlecht Essellen haben von 1580 bis 1751 - mit Unterbrechung der Jahre 1693 bis 1718 - die Plettenberger Richterstelle in vorbildlicher Weise verwaltet. Auf Dietrich Essellen (1580-1610), der vorher (1573) Gerichtschreiber gewesen war, folgte sein Sohn Dr. Henrich Essellen (1610-1657). Er hat sich während der langen Kriegszeit um das Amt Plettenberg verdient gemacht. Wenn infolge von Excekutionen Menschen und Vieh weggeschleppt und in Arrest gebracht wurden, und der Droste sich nicht hinreichend darum kümmerte, dann nahm sich Dr. Henrich Essellen im Verein mit seinen Brüdern und Schwägern der Drangsalierten erfolgreich an, schoss sogar ansehnliche Geldsummen vor. Er hinterließ ein solch gutes Andeknen, dass die Vorsteher und Eingesessenen des Amtes und Hochgerichts Plettenberg darum baten, der Kurfürst möge doch den ältesten Sohn des verstorbenen Richters zu seinem Nachfolger ernennen. Sie versicherten, dieser habe das 21. (Lebens)Jahr erreicht, "in dem studio juris einen guten progreß gethan, sonst sei auch eine gute Natur an ihm verspürt, dass er in seines Vaters Fußstapfen tretten" werde. Er hatte damals schon fast drei Jahre in Herborn und Duisburg studiert.

Der Große Kurfürst übertrug dem jungen Freitag Dietherich Esselen auch die Richterstelle, die er bis 1693 verwaltet hat. Durchziehenden Truppen wusste er mit Klugheit und Festigkeit entgegen zu treten, wodurch die ihm unterstellte Bevölkerung von unberechtigten Einquartierungen und Lasten verschont blieb. Welch großes Vertrauen er genoß, erkennt man daran, dass ihn die Plettenberger Reidemeister als ihren Vertreter 1662 und 1682 nach Lüdenscheid entsandten, um dort an den Beratungen der Zunft teilzunehmen.

Zu seiner Zeit schwebte ein Prozess zwischen den adligen Besitzern zu Pungelscheid und Grimminghausen, in dem es sich um die Jagdberechtigung handelte, und der bis zum Reichskammergericht durchgefochten wurde. In diesem Prozeß hatte F. D. Essellen die Zeugen zu vernehmen. Die Art, in der er diese Aufgabe erledigte, lässt erkennen, dass er in bestem Einvernehmen mit den Eingesessenen seines Bezirks lebte und dass er sich liebenswürdiger Umgangsformen bediente.

Das Schreiben, dass der Frone Christoph Grote den im obigen Prozesse zu vernehmenden Personen zur Kenntnis zu bringen hatte, beginnt: "Ich Freitag Dietherich Essellen . . . entpiethe denen hierunter benannten Personen meinen freundlichen Gruß und seyn auch hiermit zur vernehmen . . ."

Ihm folgte 1694 Dr. Heinrich Wortmann, der schon 1697 "anderweitig" befördert wurde. Zu der Zeit muss wohl der Droste Anstalten zur Erlangung der Gerichtsbarkeit innerhalb seines Amtes gemacht haben, denn am 6. März 1697 wandten sich Stadt und Amt plettenberg an die Regierung mit dem Ersuchen, sie in ihren Privilegien zu erhalten und ihnen dem Herkommen gemäß wieder einen eigenen Richter zu geben.

Als solcher wurde, wie es scheint anfangs nur versuchsweise, berufen Johannes Henrich von den Höven, der schon 1715 starb. Sein Nachfolger war Dr. A. M. Essellen (1718-1751). Die vier Richter Essellen wohnten im Steinhof (Kobbenrod), den Dietrich Essellen (1560-1610) von Jost Schade gekauft hatte.

Das Gericht zu Plettenberg umfasste nur den kleinen Bezirk der gleichnamigen Kirchengemeinde und hatte somit nicht viel Arbeit zu bewältigen. Darum brachte die Stelle des Gerichtsschreibers so wenig ein, dass man lange Zeit keinen besonderen Gerichtsschreiber anstellen konnte. Den Dienst versah nebenamtlich der "Schulmeister" Johannes Hammerschmidt. Als sich 1662 aber Georg Reinhard Sätler um die Gerichtsschreiber-Stelle bewarb, wurde sie ihm übertragen; er starb 1703.

Gerichtsfronen waren: Hans Schulte zu Bremcke, der 1660 altershalber zurücktrat, 1660-1671 Eberhard Grote, dem erst sein Sohn Christoph Grote folgte und dann Diederich Seuthe.

Das Plettenberger Gericht hat seine Bedeutung als "Hochgericht" 1704 verloren. Der damalige Richter von den Höven wollte das Lüdenscheider Gericht nicht als Berufungsinstanz anerkennen. Die von ihm in dieser Hinsicht gewählte Beweisführung war nicht glücklich und hatte zur Folge, dass die Regierung zu Kleve am 29. Oktober 1704 die Anweisung erteilte, dass von Plettenberg nach Lüdenscheid appelliert werden solle. (Quelle: Geheimes Staatsarchiv, Appellation vom Hochgericht Plettenberg 1703/04)

Seinen Nachfolger Dr. A. M. Essellen drückten andere Sorgen. An die Stelle der früher den Richtern geleisteten Spann- und Handdienste waren Geldabgaben im Gesamtbetrage von 45 Rtlr. getreten. Nur 90 Landwirte kamen ihren Verpflichtungen nach, während 50 weder Dienste leisten noch Geld bezahlen wollten. Trotzdem schon 1718 die Leistung der Dienste verfügt worden war, musste der Richter 1731 erneut die Regierung um Beistand gegen die Widerspenstigen bitten.

Die "Pfründen" der Plettenberger Richterstelle
Wie die Essellen anscheinend von Böddinghausen (aus dem alten Schulten Gut), so scheinen die Hammerschmidts von Eiringhausen (aus Hamers Gut) nach Plettenberg gekommen zu sein, und wie in der Richterstelle zu Plettenberg mehrmals der Sohn dem Vater folgte, so ähnlich geschah es auf kirchlichem Gebiet...


Quelle: Süderländische Geschichtsquellen und Forschungen, Band I, 1954, S. 145, Emil Dösseler, Druckerei: Ludwig Flug, Werdohl

12. Gericht Plettenberg

Bericht des Richters Henrich Esselen (von 1610 bis 1657 Richter zu Plettenberg) vom 6. April 1650:
Er habe den Befehl hierfür am 3. April erhalten, und bekenne sich pflichtschuldig zur Reise nach Kleve. Aber jeder hier wisse, "daß ich alt und unvermögen, darzu gebrech- und mangelhaft, daß ich nicht riethen (reiten), vielweniger gehen kan." Deshalb möge man sein Ausbleiben entschuldigen.

Gericht: (Art. 1 und 4) Es werde "an diesem gerichte nach gemeinen beschriebenen rechten procediert, wie dan von 14 tagen zu 14 tagen in mobilibus executio beschehen, in immobilibus aber post factam executionem nach umbgang jahr und sechs wochen dem creditori appropriiret worden".
Alle Hausleute müssen am hiesigen Gericht erscheinen. Es haben jedoch frühere Drosten ihre leibeigenen Leute auf der Lenne dem Gerichte entzogen. Im übrigen gibt es weder ritterbürtige, noch geistliche Jurisdiktionen.

(diese Berichte aus dem Süderlande Ende des 30-jährigen Krieges sind gerichtet an den Statthalter des brandenburgischen Großen Kurfürsten in Kleve, den bekannten Grafen Loh. Moritz v. Nassau-Siegen)