Amtsgericht soll für 250 000 Euro sicherer werden
PLETTENBERG Für die stolze Summe von 250 000 Euro soll in den nächsten Monaten das Plettenberger Amtsgericht mit Sitz An der Lohmühle umgebaut und nach einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung den neuesten Sicherheitsstandards angepasst werden. Betroffen sind sämtliche Gerichtsgebäude in Nordrhein-Westfalen, auch das Landgericht in Hagen.
In Plettenberg laufen jetzt schon erste Vorbereitungen. Der bisherige Haupteingang ist bereits geschlossen. Besucher gelangen in diesen Tagen über einen Seiteneingang am Besucherparkplatz in das Gebäude. Die Hauptarbeiten beginnen nach Auskunft von Jörg Fallmeier, Sprecher des für das Projekt zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetriebes in Soest, Ende nächsten Monats. Mit der Fertigstellung rechnet man Ende des Jahres. In den Baumonaten soll der Gerichtsbetrieb in gewohnter Form weiterlaufen.
Die finanziellen Mittel stellt das Justizministerium NRW bereit. Vor allem die neue Technik im Eingangsbereich mache sich in der Investitionssumme bemerkbar, eklärte Jörg Fallmeier. Zunächst muss ein Teil der Außenwand an der Seite zur Buchhandlung Plettendorff aufgebrochen werden, denn das Amtsgericht enthält im Zuge der Baumaßnahme einen separaten Ein- und Ausgang. Der Weg ins Gebäude führt für die Besucher künftig durch einen Detektorrahmen. Taschen, Geldbörsen und alle anderen Gegenstände müssen - wie am Flughafen - auf ein Band gelegt werden. Sie werden per Röntgenstrahlung durchleuchtet.
Neben schusssicherer Verglasung sollen Kameras im Bereich der Sicherheitsschleuse angebracht werden. Um Wartende vor Regen, Schnee und Hagel zu schützen, möchte man den Eingangsbereich mit einem Vordach versehen. Eintreten dürfen Besucher nur noch einzeln. Das gleiche gilt beim Verlassen des Gerichts durch eine "Drehtrommel" wie man sie von Kaufhäusern oder Banken kennt. Der Behinderteneingang befindet sich, weil die Treppenanlage bestehen bleibt, weiterhin an der Rückseite des Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht.
1880 erhielt das Gericht die Bezeichnung Amtsgericht. Bis 1900 war es in gemieteten Räumen des Plettenberger Rathauses, später Haus Klumpe an der heutigen Bahnhofstraße untergebracht. 1898 stellte der Königliche Regierungsbaumeister Wieprecht schließlich den Bauantrag für den Neubau eines "Geschäfts- und Gefängnisgebäudes" an der Herscheider Straße. Das Grundstück hatte die Evangelische Kirchengemeinde erworben. 1900 erfolgte schlussendlich die Einweihung des neuen Amtsgerichtes. pw
Quelle: Heimatblätter des mittleren Lennegebietes,
5. Jahrgang, Nr. 22, Werdohl, Ende Dezember 1928, S.86 u. 87
Von den Richtern hiesiger Gegend
Von den Richtern hiesiger Gegend zur Zeit des Mittelalters
Unsere mittelalterlichen Vorfahren lebten im ganzen in viel einfacheren
Verhältnissen als wir, aber ihr Gerichtswesen übertraf das heutige durch
Vielgestaltigkeit. Entsprechend den vielen ziemlich selbständigen
Herrschaften, deren Besitzungen selten scharf voneinander getrennt waren,
vielmehr meistens teilweise innerhalb anderer zerstreut lagen, gab es auch
verschiedene Gerichte.
Die Vorstufe der heutigen Amtsgerichte sind die Gogerichte. Nach dem
Verschwinden der Frei- und Femgerichte unterstanden fast alle
Menschen den Gogerichten. Die Hofesgerichte galten von je her als
niedere Gerichte. Über die Gogerichte zu Herscheid, Plettenberg
und Neuenrade sind noch einige Nachrichten vorhanden; es sind von
ihnen vollzogene Übertragungen, Verzichtsleistungen und Bekundungen,
ferner Anstellungsurkunden einiger Richter und Angaben über deren
Einkommensverhältnisse.
Die Gogerichte waren Lehen des Reiches. Die Gografen galten als Vertreter
des Herzogs und empfingen von ihm das Richtschwert. Wurde das
herzogliche Geleit verletzt, so musste der Gograf mit der waffenfähigen
Mannschaft seines Bezirkes die Übeltäter verfolgen.
Mit der Erhebung Plettenbergs zur Stadt 1397 erhielt der Ort ein
eigenes Stadtgericht, in dem aber Bürgermeister und Rat nur die
niedere Gerichtsbarkeit und dazu noch in Abhängigkeit von dem Drosten
ausübten. Damit stieg das Plettenberger Gogericht allmählich zum
Range eines höheren Gerichtes empor; darum bezeichneten im 16.
Jahrhundert die Richter Brunsten und Hoittecke das Plettenberger
Gericht als "Hochgericht". Diese Stellung vermochte es aber im Laufe
der Zeiten nicht zu behaupten, vielmehr musste der Richter von den
Hoeven 1704 einen Entscheid entgegennehmen, nach dem von Plettenberg
nach Lüdenscheid appelliert werden durfte.
Über den Ort der Gerichtsverhandlungen beurkundete 1521 Johann
Greve, Richter zu Herschede, "dat ich op hudigen Dag ein Gerichte
gehegt und bekledet hadde binnen Herschede up gewöhnlich
dynkhaftiger Pflichtstede, mit bespannter Bank und mit Ordel
und Rechte, so des Gerichtes Gewohnheit und Rechte ist."
Als Dingstelle diente in der Regel die alte Malstätte. In
Plettenberg tagte es 1427 "up dem Kerkhove tho Plettenbracht
vor der Kercken". Dass man für die Gemeinde Plettenberg den
Kirchplatz als die alte Mal- und Dingstätte betrachten darf,
kann wohl aus einer Vermögens-Auseinandersetzung im Jahre 1311
geschlossen werden, die zwischen Hermann von Ole und der Witwe
seines Bruders neben deren Sohn in der Kirche zu Plettenberg
und nicht in einem Privathause stattfand.
Im Gerichtsverfahren standen dem Richter zur Seite ein "beeideter
Gerichtsfrohne" und ein Schreiber. Über sein Verfahren im Gericht
äußerte sich der Plettenberger Richter Tilman Brunsten 1526.
Als Richter in Plettenberg waren angestellt:
1338 Heinrich von Plettenberg
Baugenehmigung in zwei Tagen erteilt
Das Amtsgericht Plettenberg um 1903
Er hinterließ ein solch gutes Andenken, dass die Vorsteher und Eingesessenen des Amtes
und Hochgerichts Plettenberg darum baten, der Kurfürst möge doch den
ältesten Sohn des verstorbenen Richters zu seinem Nachfolger ernennen. Sie versicherten, dieser habe das 21.
Lebensjahr erreicht, in dem studio juris einen guten Progress getan, sonst sei auch eine gute
Natur an ihm verspührt, dass er in seines Vaters Fußstapfen treten werde. Er hatte damals schon fast drei Jahre in Herborn und Duisburg studiert. Der Große Kurfürst übertrug dem jungen Freitag Dietherich Esselen auch die Richterstelle, die er bis 1693 verwaltet hat. Durchziehenden Truppen wusste er mit
Klugheit und Festigkeit entgegen zu treten, wodurch die ihm unterstellte Bevölkerung von unberechtigten Einquartierungen und Lasten verschont blieb.
In einem Bericht über
das Justizwesen in Plettenberg vom 17. August 1714 heißt es:
"Zu dem königlichen Amtsgericht gehören 9 Bauernschaften.
In einem Turm der Stadtmauer unter der Erde ist das Gefängnis für
die hart Criminellen, worinnen sie von oben herunter durch ein Loch gelassen werden. Oben im Turm werden diejenigen gesetzet, welche leidlich zu tractieren.
Advocati sind hier zwei, der Dr. jur. Christoph Dietrich Homberg und
eben gemeldter Lic. Von den Hoefen, des Richters Bruder, beide sind sonst nicht ungeschickte Leute." Bei der Neueinteilung der Gerichtsbezirke im Jahre 1763 erhielt das Gericht zu Plettenberg eine Ausnahmestellung, indem es in seiner bisherigen Form bestehen
blieb. 1769 beabsichtigte die Regierung, den Gerichtsbezirk Plettenberg einem der
Landgerichte Lüdenscheid oder Altena anzugliedern. Dagegen setzten sich aber der Magistrat der Stadt und die Vorsteher des Amtes zur Wehr. Der mit der genauen Untersuchung der
Verhältnisse beauftragten Richter Pütter zu Hagen entschied,
Plettenberg müsse sein Gericht behalten. Es sei zu weit von Lüdenscheid und Altena entfernt und dazu vom Kölnischen umschlossen, weshalb es nicht selten zu Grenzstreitigkeiten komme. Eine Vereinigung des Stadt- und Landgerichtes Plettenberg mit dem zu
Altena fand am 05.Mai 1820 statt. Das Plettenberger Rathaus errichtet um
1828. Der Bauantrag wurde am 09.Mai
1898 genehmigt und es wurde sogleich mit dem Bau des Gebäudes begonnen.
Im Jahre 1900 erfolgte die Einweihung des neuen
Amtsgerichtsgebäudes an der Hier wirkten u.a.
Amtsgerichtsrat Hiddemann (1884 - 1910) und nach dem 2.
Weltkrieg
Das Plettenberger Amtsgericht um 1956
Das Plettenberger Amtsgericht im Jahre 2004 Direktoren:
Herzlichen Dank dem Stadtarchiv der Stadt Plettenberg, das uns diese Informationen und die Bilder zur Verfügung gestellt hat.
Quelle: Beiträge zur Geschichte Plettenbergs von P. D. Frommann, vom 30. April 1953, S.35 ff.
Vom Gerichtswesen
Juristen aus dem Geschlecht Essellen haben von 1580 bis 1751 - mit
Unterbrechung der Jahre 1693 bis 1718 - die Plettenberger Richterstelle
in vorbildlicher Weise verwaltet. Auf Dietrich Essellen (1580-1610),
der vorher (1573) Gerichtschreiber gewesen war, folgte sein Sohn
Dr. Henrich Essellen (1610-1657). Er hat sich während der langen
Kriegszeit um das Amt Plettenberg verdient gemacht. Wenn infolge
von Excekutionen Menschen und Vieh weggeschleppt und in Arrest gebracht
wurden, und der Droste sich nicht hinreichend darum kümmerte, dann
nahm sich Dr. Henrich Essellen im Verein mit seinen Brüdern und
Schwägern der Drangsalierten erfolgreich an, schoss sogar ansehnliche
Geldsummen vor. Er hinterließ ein solch gutes Andeknen, dass die
Vorsteher und Eingesessenen des Amtes und Hochgerichts Plettenberg
darum baten, der Kurfürst möge doch den ältesten Sohn des verstorbenen
Richters zu seinem Nachfolger ernennen. Sie versicherten, dieser habe
das 21. (Lebens)Jahr erreicht, "in dem studio juris einen guten progreß
gethan, sonst sei auch eine gute Natur an ihm verspürt, dass er in seines
Vaters Fußstapfen tretten" werde. Er hatte damals schon fast drei Jahre
in Herborn und Duisburg studiert.
Der Große Kurfürst übertrug dem jungen Freitag Dietherich Esselen auch
die Richterstelle, die er bis 1693 verwaltet hat. Durchziehenden Truppen
wusste er mit Klugheit und Festigkeit entgegen zu treten, wodurch die ihm
unterstellte Bevölkerung von unberechtigten Einquartierungen und Lasten
verschont blieb. Welch großes Vertrauen er genoß, erkennt man daran,
dass ihn die Plettenberger Reidemeister als ihren Vertreter 1662 und
1682 nach Lüdenscheid entsandten, um dort an den Beratungen der Zunft
teilzunehmen.
Zu seiner Zeit schwebte ein Prozess zwischen den adligen Besitzern zu
Pungelscheid und Grimminghausen, in dem es sich um die Jagdberechtigung
handelte, und der bis zum Reichskammergericht durchgefochten wurde. In
diesem Prozeß hatte F. D. Essellen die Zeugen zu vernehmen. Die Art, in
der er diese Aufgabe erledigte, lässt erkennen, dass er in bestem
Einvernehmen mit den Eingesessenen seines Bezirks lebte und dass er sich
liebenswürdiger Umgangsformen bediente.
Das Schreiben, dass der Frone Christoph Grote den im obigen Prozesse
zu vernehmenden Personen zur Kenntnis zu bringen hatte, beginnt: "Ich
Freitag Dietherich Essellen . . . entpiethe denen hierunter benannten
Personen meinen freundlichen Gruß und seyn auch hiermit zur vernehmen
. . ."
Ihm folgte 1694 Dr. Heinrich Wortmann, der schon 1697 "anderweitig"
befördert wurde. Zu der Zeit muss wohl der Droste Anstalten zur
Erlangung der Gerichtsbarkeit innerhalb seines Amtes gemacht haben,
denn am 6. März 1697 wandten sich Stadt und Amt plettenberg an die
Regierung mit dem Ersuchen, sie in ihren Privilegien zu erhalten
und ihnen dem Herkommen gemäß wieder einen eigenen Richter zu geben.
Als solcher wurde, wie es scheint anfangs nur versuchsweise, berufen
Johannes Henrich von den Höven, der schon 1715 starb. Sein Nachfolger
war Dr. A. M. Essellen (1718-1751). Die vier Richter Essellen wohnten
im Steinhof (Kobbenrod), den Dietrich Essellen (1560-1610) von Jost
Schade gekauft hatte.
Das Gericht zu Plettenberg umfasste nur den kleinen Bezirk der
gleichnamigen Kirchengemeinde und hatte somit nicht viel Arbeit zu
bewältigen. Darum brachte die Stelle des Gerichtsschreibers so
wenig ein, dass man lange Zeit keinen besonderen Gerichtsschreiber
anstellen konnte. Den Dienst versah nebenamtlich der "Schulmeister"
Johannes Hammerschmidt. Als sich 1662 aber Georg Reinhard Sätler
um die Gerichtsschreiber-Stelle bewarb, wurde sie ihm übertragen;
er starb 1703.
Gerichtsfronen waren: Hans Schulte zu Bremcke, der 1660 altershalber
zurücktrat, 1660-1671 Eberhard Grote, dem erst sein Sohn Christoph
Grote folgte und dann Diederich Seuthe.
Das Plettenberger Gericht hat seine Bedeutung als "Hochgericht"
1704 verloren. Der damalige Richter von den Höven wollte das
Lüdenscheider Gericht nicht als Berufungsinstanz anerkennen. Die
von ihm in dieser Hinsicht gewählte Beweisführung war nicht
glücklich und hatte zur Folge, dass die Regierung zu Kleve am
29. Oktober 1704 die Anweisung erteilte, dass von Plettenberg
nach Lüdenscheid appelliert werden solle. (Quelle: Geheimes
Staatsarchiv, Appellation vom Hochgericht Plettenberg 1703/04)
Seinen Nachfolger Dr. A. M. Essellen drückten andere Sorgen. An die
Stelle der früher den Richtern geleisteten Spann- und Handdienste
waren Geldabgaben im Gesamtbetrage von 45 Rtlr. getreten. Nur
90 Landwirte kamen ihren Verpflichtungen nach, während 50 weder
Dienste leisten noch Geld bezahlen wollten. Trotzdem schon 1718
die Leistung der Dienste verfügt worden war, musste der Richter
1731 erneut die Regierung um Beistand gegen die Widerspenstigen
bitten.
Die "Pfründen" der Plettenberger Richterstelle
Quelle: Süderländische Geschichtsquellen und Forschungen, Band I, 1954, S. 145, Emil Dösseler, Druckerei: Ludwig Flug, Werdohl
12. Gericht Plettenberg
Bericht des Richters Henrich Esselen (von 1610 bis 1657 Richter zu Plettenberg) vom
6. April 1650:
Gericht: (Art. 1 und 4) Es werde "an diesem gerichte nach gemeinen
beschriebenen rechten procediert, wie dan von 14 tagen zu 14 tagen in
mobilibus executio beschehen, in immobilibus aber post factam executionem
nach umbgang jahr und sechs wochen dem creditori appropriiret worden".
(diese Berichte aus dem Süderlande Ende des 30-jährigen Krieges sind gerichtet
an den Statthalter des brandenburgischen Großen Kurfürsten in Kleve, den bekannten
Grafen Loh. Moritz v. Nassau-Siegen)
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